Arten der

Bestattung

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist immer noch die gebräuchlichste Bestattungsart. Eine gesonderte Willenserklärung ist, im Gegensatz zur Feuerbestattung, nicht notwendig. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Grabarten:

Reihengrab

Einzelgrabstätten ohne Einfassung, in denen nur 1 Sarg beigesetzt werden kann. Die Stadt vergibt diese nur nach der Reihe. Nach 20 Jahren Ruhefrist (nur auf dem Gerresheimer Waldfriedhof beläuft sich die Ruhefrist auf 25 Jahre) ist ein Nacherwerb der Grabstelle nicht möglich.

Wahlgrab

Diese Grabstätte kann selbst ausgesucht werden. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätte beläuft sich beim Kauf auf 30 Jahre, kann jedoch nach Ablauf des Nutzungsrechtes ohne aktuelle Beisetzung wieder erworben werden. Hierbei unterscheidet man zwischen Grabstätten mit sogenannten Wegeplatten (Plattenwahlgrab, diese werden von der Friedhofsverwaltung verlegt) oder Grabstellen mit selbst anzulegenden Einfassungen (Steinmetz). Auf verschiedenen Friedhöfen ist es möglich, aus dieser Grabstätte (die normalerweise einen Sarg aufnimmt) ein Tiefgrab zu machen, um einen weiteren Sarg (übereinander) beizusetzen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, mehrstellige Grabstätten (Doppelgrabstätte) nebeneinander zu kaufen. Auch Urnenbeisetzungen sind in Wahlgrabstätten möglich. Soll in einer vorhandenen Wahlgrabstätte eine weitere Beisetzung erfolgen, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die 20jährige Ruhefrist gewährleistet ist.

Rasengrab

Dies ist eine Beisetzungsform in der einzelne Grabstätten auf einer vom Friedhof vorgesehene Rasenfläche, in der ein Sarg beigesetzt werden kann, nicht gekennzeichnet sind. Für die Pflege der Grabstätte (Rasenfläche) ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Dies ist nur auf den Friedhöfen Nord, Süd, Stoffeln, Itter, Heerdt und Gerresheim möglich. Die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen und, wenn gewünscht, später auf der dort vorhandenen Namenstafel den Namen des Verstorbenen eingravieren lassen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zunamen) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen (z.B. Ehegatte, Eltern, Geschwister und Kinder des Verstorbenen) den Willen des Verstorbenen schriftlich bekunden. Zur Einäscherung ist eine Bescheinigung vom Amtsarzt notwendig, die wir für Sie besorgen.

Einzelgrab

In Urnen-Einzelgrabstätten kann nur eine Urne beigesetzt werden. Die Stadt vergibt diese nach der Reihe. Nach 20 Jahren Ruhefrist ist kein Nacherwerb dieser Grabstätte möglich. Die Grabstätten werden mit Granitpflaster durch den Friedhof eingefasst.

Wahlgrab

Man unterscheidet hier zwischen einer Urnen-Wahlgräbstätte für 3 Urnen bei einem Nutzungsrecht von 20 Jahren und einer Urnen-Wahlgrabstätte für 5 Urnen bei einem Nutzungsrecht von 30 Jahren. Soll in einer vorhandenen Urnen-Wahlgrabstätte eine weitere Urnenbeisetzung erfolgen, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die 20jährige Ruhefrist gewährleistet ist.

Rasengrab

Dies ist eine Beisetzungsform, in der einzelne Grabstätten auf einer vom Friedhof vorgesehenen Rasenfläche, in der eine Urne beigesetzt werden kann, nicht gekennzeichnet sind. Für die Pflege der Grabstätte (Rasenfläche) ist die Friedhofsverwaltung zuständig. Dies ist nur auf den Friedhöfen Nord, Süd, Stoffeln, Itter, Heerdt und Gerresheim möglich. Die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen und, wenn gewünscht, später auf der dort vorhandenen Namenstafel den Namen des Verstorbenen eingravieren lassen).

Aschvergrabung

Die Asche wird an einer durch die Hinterbliebenen auszuwählenden Stelle im Waldfeld in ein mittels eines speziellen Bohrers errichtetes Loch eingebracht. Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste (beglaubigte) Willenserklärung vorliegen. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen. Eine namentliche Darstellung ist nicht möglich.

Baumfeld

Bei dieser Bestattungsform wird eine Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das vorgesehene Feld mit zahlreichen Bäumen durchzieht ein Ringweg. Außerhalb dieses Weges erfolgt die Beisetzung der Reihe nach (Reihengrab mit 20jähriger Pflege), innerhalb des Weges können die Grabstätten (Wahlgrabstätte mit 30jähriger Pflege) ausgesucht werden und als Wahlgrab mehrere Stellen gleichzeitig erworben werden. Die Angehörigen können an der Beisetzung teilnehmen und, wenn gewünscht, später auf einem der Wackersteine aus dem Ringweg den Namen des Verstorbenen eingravieren lassen.

Aschverstreuung

Die Asche wird in einem Streufeld (Rasenfeld) mittels einer Streuurne durch das Friedhofspersonal verstreut. Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste (beglaubigte) Willenserklärung vorliegen. Angehörige können an der Verstreuung teilnehmen. Eine namentliche Darstellung ist nicht möglich.

Anonymes Grab

Die Asche wird in einem Streufeld (Rasenfeld) mittels einer Streuurne durch das Friedhofspersonal verstreut. Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste (beglaubigte) Willenserklärung vorliegen. Angehörige können an der Verstreuung teilnehmen. Eine namentliche Darstellung ist nicht möglich.

Seebestattung

Der Tod gehört zum Leben wie die Elemente zu unserer Erde – und alles Leben entspringt dem Wasser. Diese Beisetzungsart erfolgt in ausgewählten Gewässern der nördlichen Meere (Nord- und Ostsee). Alternativ dazu gibt es die Möglichkeit, die Beisetzung in den Niederlanden durchführen zu lassen.

Die Seebestattung ist grundsätzlich eine Urnenbestattung. Hierbei muss wie bei jeder Einäscherung eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen oder eines Angehörigen vorliegen. Die dafür benötigten Formalitäten und Ihre Wünsche werden von uns mit den Ortsansässigen Reederei abgestimmt.